Dr. Purrucker & Partner - Ihre Kanzlei aus Reinbek

Auch Anwälte machen Urlaub - oder?

Geschrieben von Dr. Michael Purrucker 
Veröffentlicht am 4. August 2017

Der Sommer in einer Anwaltskanzlei. Das ist die Zeit, in der alle Anwälte und Notare nacheinander ihre Aktivitäten herunterfahren. Einmal im Jahr. Für ein paar Wochen. Aber wir sind alle auch mit der Justiz verbunden. Auch im Sommer bleiben wir also gemäß § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung "Organe der Rechtspflege".

Früher ... ja, früher war der Zusammenhang enger: In den Sommermonaten wurde vor Gericht grundsätzlich nicht verhandelt. Richter und Anwälte machten Ferien. So einfach war diese Vorstellung. Natürlich gab es Ausnahmen, z.B. eilige Sachen, die keinen Aufschub duldeten. Wenn diese im Sommer verhandelt werden sollten, konnten sie zu "Feriensachen" erklärt werden. Richtig, eine Feriensache war kein Rechtsstreit, der in die Ferien geschickt wurde, sondern einer, dem im Gegenteil keine Verschnaufpause gegönnt war. Typisch für Juristen, etwas so auszudrücken, von dem der Laie das pure Gegenteil vermuten würde. Wie auch immer - heute wird den Sommer über durchverhandelt und in der Kanzlei durchberaten. Die Kommunikationsmöglichkeiten erleichtern es, dem Mandanten auch aus dem Urlaub heraus mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Das wird dankbar akzeptiert und es ist völlig o.k.

Manches duldet aber auch Aufschub. Die Mandanten akzeptieren dies mit Langmut. Auch viele von ihnen machen ja Ferien. Für uns Berater sind Urlaubswochen die Zeit, einmal in Ruhe nachzudenken, auch über knifflige Fälle oder die Entwicklung  der eigenen Kanzlei. Das kommt im Ergebnis allen zugute.

In diesem Sinne: Allen unseren Mandanten eine gute, erholsame (und vielleicht sogar noch sonnige) restliche Sommerpause!

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Geschrieben von

Rechtsanwalt und Notar a.D.
Dr. Purrucker betreut Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht.

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