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Urlaub abgelehnt - ich fahre trotzdem!

Geschrieben von Andreas Adebahr 
Veröffentlicht am 24. Juli 2018

Ihr Urlaub ist lange geplant und im Urlaubskalender eingetragen. Einen Urlaubsantrag stellen? Reine Formsache. Vorsicht bei dieser Annahme! Immer wieder kommt es genau in dieser oder ähnlichen Situationen zu erheblichen Problemen. Denn sagt der Chef plötzlich: „Hiergeblieben“, ist Eile geboten und juristischer Rat dringend erforderlich.

Grundsätzlich gilt: Der Arbeitgeber legt den Urlaub des Arbeitnehmers fest. Er muss hierbei die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen. Dies gilt aber nur, wenn nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz).

Haben Sie aber bereits eine Reise gebucht, ohne auf die Zustimmung Ihres Arbeitgebers zu warten, kann dies für Sie teuer werden: Lehnt der Arbeitgeber den Urlaub zu Recht ab, tragen Sie eventuelle Stornokosten selbst. Hat der Arbeitgeber den Urlaub hingegen bewilligt und widerruft ihn später, muss er Ihnen einen etwaigen Schaden, z.B. die Stornokosten, ersetzen.

Daher ist wichtig: Urlaub frühzeitig und in jedem Fall vor Buchung beantragen und die Zustimmung abwarten.

Bei Streit über den Urlaub gilt Folgendes:

Weigert sich der Arbeitgeber ohne erkennbaren Grund, den Urlaub zu gewähren, oder will er sogar den bereits bewilligten Urlaub widerrufen, muss man sofort handeln. Einfach eigenmächtig Urlaub zu nehmen ist aber keine gute Idee: Dann droht Ihnen eine Abmahnung oder sogar die (fristlose) Kündigung.

Denn: Ein Arbeitgeber legt nicht nur den Urlaub fest, sondern darf den bereits zugesagten Urlaub sogar widerrufen, wenn er einen wichtigen Grund dafür hat. Die Messlatte liegt hierfür zwar sehr hoch, jedoch stellt es ein großes Risiko dar, die Entscheidung des Arbeitgebers zu ignorieren und sich den Urlaub zu erzwingen. Dies wird mit Sicherheit Konsequenzen haben, selbst wenn der Arbeitgeber im Unrecht ist. In jedem Fall stehen Sie danach vermutlich auf der „roten Liste“.

Oft hört man in solchen Fällen vom Arbeitnehmer: „Dann melde ich mich halt krank.“ Dies ist jedoch ebenfalls eine schlechte Idee, denn erwischt Sie der Arbeitgeber bei einer Urlaubsaktivität, droht sogleich die fristlose Kündigung.

Ohne Rechte sind Arbeitnehmer jedoch nicht. Sie können Ihren Anspruch auf Urlaubsagewährung vor dem Arbeitsgericht einklagen oder sogar im Wege einer einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzen. Ob dies sinnvoll ist, bedarf einer sorgfältigen juristischen Überprüfung, am besten durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wenn Sie mehr zum Thema „Kündigung trotz Urlaub oder Krankheit“ wissen möchten, lesen Sie hier weiter.

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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