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Welcher Elternteil darf einen Kinderpass beantragen?

Geschrieben von Kathrin Severin 
Veröffentlicht am 11. August 2017

Häufig führt der Urlaub mit Kindern bei getrennt lebenden Eltern zu einer großen Zerreißprobe und Streit. Es besteht keine Einigkeit über die Reisezeit oder das Reiseziel. Dann muss schnell noch ein Pass beantragt oder verlängert werden und Vater oder Mutter wirkt einfach nicht mit. Doch anders, als viele meinen, ist das kein Problem.

Beantragung von Personalpapieren unterliegt der Alltagssorge

Viele Eltern (und auch Behörden) gehen davon aus, dass im Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge beide Eltern zustimmen müssen, wenn ein Pass verlängert oder neu beantragt wird. Dies ist in der Regel aber nicht der Fall: Zustimmungsbedürftig sind nur Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung (§ 1687 BGB). Das wird bei derartigen Anträgen allerdings nicht angenommen. Die Beantragung von Personalpapieren unterliegt der Alltagssorge desjenigen Elternteils, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, also bei dem es vorwiegend lebt.

Hieran ist auch die Verwaltung gebunden: Nach Nr. 6.1.3.4 der Passverwaltungsvorschrift (PassVwV) kann bei getrennt lebenden Eltern derjenige den Pass beantragen, bei dem das Kind wohnt und gemeldet ist. Nur der Elternteil, bei dem sich das Kind nicht überwiegend aufhält, kann nicht alleine handeln und benötigt eine Vollmacht/Zustimmung des anderen.

Noch ein Tipp: Express-Verfahren für Kinderpass

Um die Wartezeit von in der Regel 3-4 Wochen abzukürzen, kann man den Pass auch im Express-Verfahren erhalten. Für Hamburg z.B. gilt dieser Link: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11265067/

Das Verfahren dauert in der Regel 72 Stunden, der Antrag kann bei jedem Kundenzentrum gestellt werden (unabhängig vom Wohnort). Die Kosten liegen bei 70 €.

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Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht

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